Die Fahrt zum Golfplatz,...

Der Huber Erwin... grunzt der Huber Erwin seit Wochen in jedes erreichbare Mikrofon, sei etwas anderes als die Fahrt zum Arbeitsplatz und dürfe deshalb nicht durch eine Pendlerpauschale steuerlich begünstigt werden. Ja, sicher, er sagt es anders herum, dass also die Fahrt zum Arbeitsplatz, anders als die Fahrt zum Golfplatz, steuerlich begünstigt werden müsse, aber das hervorstechende, auffällige Wort dieses gebetsmühlenartig wiederholten Satzes ist auf jeden Fall der “Golfplatz“. Ich nehme an, dass der Huber Erwin mächtig stolz auf diese Formulierung ist. Der Huber Erwin als tollkühner Vorkämpfer für die Sache des kleinen Mannes.

Unter dem Personal der Golfanlagen allerdings, den Greenkeepern, Platzarbeitern, Büro- und Restaurationsangestellten dürfte sich zwischenzeitlich eine ziemliche Wut auf den Huber Erwin angestaut haben. Warum ausgerechnet sie nicht in den Genuss der so vehement geforderten Pendlerpauschale kommen sollen, ist ja auch völlig unverständlich.

Ja, und den Golfspielern selber ist die Pendlerpauschale sowas von egal, denn die kommen untertags im Firmenmercedes und der wird sowieso von der Steuer abgesetzt.

Wie bitte? So hat Huber das nicht gemeint? Ja, warum wiederholt der diesen Quatsch dann tag-täglich?
pathologe - 29. Apr, 12:39

Nun,

die "Fahrt in den Puff" kann er als christlich-sozialer Konservativer ja nicht sagen, das verstiesse ja gegen seine politischen Prinzipien. Obwohl das fuer die Herren der oberen Etagen moeglicherweise das einzige Alternativziel sei.

blackconti - 29. Apr, 15:44

„Politische Prinzipien“? Hat er welche, abgesehen von seinem erkennbaren Stolz, endlich CSU-Vorsitzender geworden zu sein? Und weil die Basis damit sichtlich nicht glücklich ist, versucht er’s nun als Populist. Natürlich, wie auch anders, genauso ungelenk wie der ganze Huber Erwin.
Alternativziele für steuerlich nicht zu begünstigende Anfahrten gibt es reichlich. Sie einzeln zu benennen ist müßig, da im Regelfall von den einschlägigen Reisenden nicht nur die Anfahrkosten, sondern auch das gesamte Nutzungsentgelt als „Bewirtung – für Speisen und Getränke“ verschleiert, beim Finanzamt steuermindernd geltend gemacht wird. Das funktioniert bei Einhaltung der formalen Kriterien problemlos – wie jeder des ach so gebeutelten Mittelstandes weiß.

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