Wenn schon Rassist,..

...dann sollte man wenigstens seinen Kopf gebrauchen, denn sonst kann’s teuer werden hier in Südafrika. Diesen einfachen Grundsatz hat die Deutsche Eva G. hier aus Uvongo nicht beherzigt und deshalb erfahren wir alle nun aus der Zeitung unter voller Namensnennung, dass Eva G. am Telefon eine Schwarze vulgär und rassistisch diskriminiert und beleidigt hat. So jedenfalls befand das Gericht in Port Shepstone und verurteilte Eva G. zur Zahlung von 20.000,-- Rand Schmerzensgeld an das Opfer und die Übernahme der Verfahrenskosten.
Eigentlich müsste jeder wissen, das Anrufe bei Call-Centern aufgezeichnet werden. Man wird ja zu Beginn solcher Verbindungen explizit darauf hingewiesen: „...this call will be recorded for quality reasons!“ Da scheint eine Verteidigungsstrategie des Leugnens und Falschalibis nicht besonders erfolgversprechend und sie war’s ja auch nicht. Ach Eva, Eva – nächste Woche darfst Du Deinen Namen noch mal voll ausgeschrieben in der Zeitung lesen, weil du dich ja auch noch öffentlich entschuldigen musst, was dir wohl am meisten stinkt. Aber so ist das nun mal, wer Rassist sein will muss immer erst nachdenken. Das allerdings ist bei Rassisten höchstwahrscheinlich zu viel verlangt.
blackconti - 18. Okt, 11:57