Mit Kind nach Südafrika – ein misslungener Versuch
Unser Sohn hat mit seiner Freundin und deren Sohn (11) 14 Tage Südafrika gebucht, d.h. die Flugtickets, ein Leihauto und diverse Unterkünfte während einer Rundreise. Reiseantritt war ursprünglich gestern Abend (SAA von München), wurde aber, SMS-Nachricht vom Donnerstag, auf heute, also Samstagmorgen 7.00 verschoben. Flugplanänderung ab 1.6 oder so was.
Wie auch immer, die drei erschienen pünktlich um 5 Uhr in der Früh am SAA-Check-In. Die Pässe wurden eingelesen, die Original-Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt. Letztere, also die Geburtsurkunde, muss bei jeder Ein- oder Ausreise eines Kindes lt. einem vor 2 Jahren beschlossenen Gesetz bei der südafrikanischen Grenzkontrolle vorgelegt werden. Das war bekannt und noch schien alles normal, problemlos. Die diversen Koffer wurden auf’s Laufband gesetzt, verschwanden Richtung Flugzeug und die Bordkarten wurden ausgehändigt. Anschließend dann zur Sicherheitsüberprüfung, alle Scanner für Körper und Handgepäck durchlaufen, danach durch die deutsche Passkontrolle in den Transitbereich. Noch einen Kaffee, noch ein wenig Duty-Free-Shopping, alles Routine, und zur richtigen Zeit reihte man sich in die Warteschlange am Abflug-Gate.
Die Bordkarte nochmal durch einen Scanner und eine letzte Passkontrolle. Hoppla – hier stimmt was nicht. Im Kinderpass des Buben war eine Passverlängerung eingeklebt, ganz offiziell vom deutschen Einwohnermeldeamt. „Der Junge wird in nach der Landung in Johannesburg damit nicht durch die südafrikanische Passkontrolle kommen,“ erfuhr man nun von der Gate-Kontrolleuse, „denn Verlängerungen in Kinderpässen, mögen sie maschinenlesbar und weltweit noch so gültig sein, werden in Südafrika nicht akzepiert.“ Punkt! Na, das ist doch mal eine tolle Nachricht. Es wird noch argumentiert, geschimpft und geflucht, es wird noch rumtelefoniert, aber - da ist nichts zu machen. Letztlich muss man dem Endgate-Controller dankbar sein, dass er das Problem noch rechtzeitig erkannte, wäre man doch ansonsten 10 Std nach Südafrika geflogen, um anschließend im Transitbereich des Johannesburger Flughafens auf den Rücktransport nach München zu warten und weitere 10 Stunden den bekannten Horror der Touristenklasse zu genießen.
Selbst schuld, könnte man sagen, hätte man das nun von SAA auch noch ausgegehändigte Merkblatt zu den Ein- und Ausreisebestimmungen Südafrikas genau studiert. Da steht explizit drin, dass „ machine readable extentions“ in Kinderpässen, „will not be accepted!“ Ja, hätte, hätte - denn 1. sieht man das Merkblatt nun zum ersten Mal und 2. liegt der Gedanke nicht unbedingt nahe, da man bei verschiedenen Reisen nach Asien noch nirgends Probleme mit diesem, sonst weltweit akzeptierten Pass gab.
Den Schock, die Enttäuschung und die Frustration der drei, die samt den gepackten Koffern nach 4 Stunden, statt im Flieger zu sitzen, wieder zuhause in Gröbenzell ankamen, mag ich mir gar nicht ausmalen. Natürlich sind jetzt auch alle bereits angefallenen Zahlungen (siehe oben) futsch und von unserer zerstobenen Vorfreude unseren Sohn mit Anhang in Kürze hier wiederzusehen, mag ich gar nicht reden.
Natürlich habe ich versucht, mir den Sinn dieser komischen Grenzübertrittsregel zu erklären und, da ist natürlich eine Logik drin: Kinder verändern sich im Aussehen relativ rasch und um die Übereinstimmung des Kindes mit der Geburtsurkunde prüfbar zu machen, muss ein einigermassen aktuelles Passfoto vorliegen, was bei einer Verlängerung nicht unbedingt gegeben sein könnte. Im vorliegenden Fall aber entspricht die Verlängerung dem Orignal der Erstausstellung, einzig das Passfoto ist neu und aktuell. Die Maschinenlesbarkeit ist gegeben und einzig der Sachverhalt, dass diese Seite in den Pass eingeklebt wurde, ganz offiziell von der deutschen Behörde, führt zur Nichtakzeptanz Südafrikas ( Hier werden halt zuviele Dokumente gefälscht.) Im Prinzip nämlich wurde die Regelung mit der unbedingten Vorlage der Original-Geburtsurkunde für die AUSREISE aus Südafrika geschaffen, weil hier fortwährend Kinder verschwanden und die, wie man herausfand, ins Ausland verkauft wurden. Ein Versuch also, Menchenhandel zu unterbinden, der aber von der hiesigen Tourismusbranche heftig kritisiert wird, weil oben beschriebene Situation kein Einzelfall ist. Die sture, unflexible Handhabung der weltweit einmaligen Einreiseregeln für Familien mit Kindern schaden, so die Branche, dem ansonsten so touristenfreundlichen Ruf Südafrikas.
Eben habe ich noch mit dem Sohn gesprochen. Südafrika ist jetzt erstmal abgehakt und da er und seine Freundin Urlaub haben, packen sie die Koffer erst gar nicht aus, sondern machen sich heute Nacht auf den Weg nach Livorno und dann mit der Fähre rüber nach Korsika. Sicher ein guter Weg, den Frust zu verdauen.
Wie auch immer, die drei erschienen pünktlich um 5 Uhr in der Früh am SAA-Check-In. Die Pässe wurden eingelesen, die Original-Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt. Letztere, also die Geburtsurkunde, muss bei jeder Ein- oder Ausreise eines Kindes lt. einem vor 2 Jahren beschlossenen Gesetz bei der südafrikanischen Grenzkontrolle vorgelegt werden. Das war bekannt und noch schien alles normal, problemlos. Die diversen Koffer wurden auf’s Laufband gesetzt, verschwanden Richtung Flugzeug und die Bordkarten wurden ausgehändigt. Anschließend dann zur Sicherheitsüberprüfung, alle Scanner für Körper und Handgepäck durchlaufen, danach durch die deutsche Passkontrolle in den Transitbereich. Noch einen Kaffee, noch ein wenig Duty-Free-Shopping, alles Routine, und zur richtigen Zeit reihte man sich in die Warteschlange am Abflug-Gate.
Die Bordkarte nochmal durch einen Scanner und eine letzte Passkontrolle. Hoppla – hier stimmt was nicht. Im Kinderpass des Buben war eine Passverlängerung eingeklebt, ganz offiziell vom deutschen Einwohnermeldeamt. „Der Junge wird in nach der Landung in Johannesburg damit nicht durch die südafrikanische Passkontrolle kommen,“ erfuhr man nun von der Gate-Kontrolleuse, „denn Verlängerungen in Kinderpässen, mögen sie maschinenlesbar und weltweit noch so gültig sein, werden in Südafrika nicht akzepiert.“ Punkt! Na, das ist doch mal eine tolle Nachricht. Es wird noch argumentiert, geschimpft und geflucht, es wird noch rumtelefoniert, aber - da ist nichts zu machen. Letztlich muss man dem Endgate-Controller dankbar sein, dass er das Problem noch rechtzeitig erkannte, wäre man doch ansonsten 10 Std nach Südafrika geflogen, um anschließend im Transitbereich des Johannesburger Flughafens auf den Rücktransport nach München zu warten und weitere 10 Stunden den bekannten Horror der Touristenklasse zu genießen.
Selbst schuld, könnte man sagen, hätte man das nun von SAA auch noch ausgegehändigte Merkblatt zu den Ein- und Ausreisebestimmungen Südafrikas genau studiert. Da steht explizit drin, dass „ machine readable extentions“ in Kinderpässen, „will not be accepted!“ Ja, hätte, hätte - denn 1. sieht man das Merkblatt nun zum ersten Mal und 2. liegt der Gedanke nicht unbedingt nahe, da man bei verschiedenen Reisen nach Asien noch nirgends Probleme mit diesem, sonst weltweit akzeptierten Pass gab.
Den Schock, die Enttäuschung und die Frustration der drei, die samt den gepackten Koffern nach 4 Stunden, statt im Flieger zu sitzen, wieder zuhause in Gröbenzell ankamen, mag ich mir gar nicht ausmalen. Natürlich sind jetzt auch alle bereits angefallenen Zahlungen (siehe oben) futsch und von unserer zerstobenen Vorfreude unseren Sohn mit Anhang in Kürze hier wiederzusehen, mag ich gar nicht reden.
Natürlich habe ich versucht, mir den Sinn dieser komischen Grenzübertrittsregel zu erklären und, da ist natürlich eine Logik drin: Kinder verändern sich im Aussehen relativ rasch und um die Übereinstimmung des Kindes mit der Geburtsurkunde prüfbar zu machen, muss ein einigermassen aktuelles Passfoto vorliegen, was bei einer Verlängerung nicht unbedingt gegeben sein könnte. Im vorliegenden Fall aber entspricht die Verlängerung dem Orignal der Erstausstellung, einzig das Passfoto ist neu und aktuell. Die Maschinenlesbarkeit ist gegeben und einzig der Sachverhalt, dass diese Seite in den Pass eingeklebt wurde, ganz offiziell von der deutschen Behörde, führt zur Nichtakzeptanz Südafrikas ( Hier werden halt zuviele Dokumente gefälscht.) Im Prinzip nämlich wurde die Regelung mit der unbedingten Vorlage der Original-Geburtsurkunde für die AUSREISE aus Südafrika geschaffen, weil hier fortwährend Kinder verschwanden und die, wie man herausfand, ins Ausland verkauft wurden. Ein Versuch also, Menchenhandel zu unterbinden, der aber von der hiesigen Tourismusbranche heftig kritisiert wird, weil oben beschriebene Situation kein Einzelfall ist. Die sture, unflexible Handhabung der weltweit einmaligen Einreiseregeln für Familien mit Kindern schaden, so die Branche, dem ansonsten so touristenfreundlichen Ruf Südafrikas.
Eben habe ich noch mit dem Sohn gesprochen. Südafrika ist jetzt erstmal abgehakt und da er und seine Freundin Urlaub haben, packen sie die Koffer erst gar nicht aus, sondern machen sich heute Nacht auf den Weg nach Livorno und dann mit der Fähre rüber nach Korsika. Sicher ein guter Weg, den Frust zu verdauen.
blackconti - 3. Jun, 23:24