Sebastian Edathy – Opfer und Täter
Man kann wohl davon ausgehen, dass der Sebastian Edathy gewisse pädophile Neigungen hat. Sein Interesse an Bildern und Filmchen unbekleideter, präpubertärer Knaben lässt kaum einen anderen Schluss zu. Das ist unappetitlich, keine Frage, aber, soweit bisher bekannt, nicht strafbewehrt. Edathys Vorlieben wurden nun öffentlich bekannt. Ein Volksvertreter, der sich an Nacktbildern von Kindern als Wichsvorlage aufgeilt – nein, so Einen will man nicht. Kinderpornographie ist halt ein Totschlagwort und auch wenn man nichts dergleichen nachweisen kann - Edathy ist erledigt.
Aber – es glaubt doch wohl niemand, dass die meisten, die sich jetzt so über Edathy empören, nicht auch ihre privaten Schmuddelecken, ihre geheimen „perversen“ Vorlieben hätten, die sie, wenn veröffentlicht, in ein merkwürdiges Licht rücken würden. Es geht uns aber nichts an, was der Nächste in seiner Privatsphäre treibt, solange es keine strafbaren Handlungen sind. Genau deshalb ist die Privatsphäre durch das Grundgesetz geschützt.
Sebastian Edathy war der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschuss’ und hat in dieser Eigenschaft dem BKA oder den Geheimdiensten deren teilweise groteskes Versagen ziemlich ungeschönt nachgewiesen. Da ist doch der Gedanke, dass jemand auf Rache sann, gar nicht so abwegig. Jedenfalls steht fest, dass der Fall Edathy durch das BKA in die Öffentlichkeit gelangte und ob die offiziell genannten Informationswege, BKA - BMI Friedrich – (und jetzt illegal) Oppermann – usw., die einzigen waren, darf man wohl, klar, verschwörungstheoretisch, zumindest anzweifeln. Beim einstündigen Jauch-Gequassel am Sonntag fiel über diesen augenfälligen Umstand selbstverständlich nicht ein einziges Wort.
Eine besondere Ironie der Geschichte ist aber auch, dass Edathy als Vorsitzender der Innenausschuss des Bundestages sich als besonders vehementer Verfechter der Vorratsdatenspeicherung hervorgetan hat. Die kanadische Polizei hat sie genutzt und nun darf Edathy am eigenen Leib erfahren, wie solch eine Überwachung zum Schicksal werden kann. Das zumindest ist erfreulich.
Aber – es glaubt doch wohl niemand, dass die meisten, die sich jetzt so über Edathy empören, nicht auch ihre privaten Schmuddelecken, ihre geheimen „perversen“ Vorlieben hätten, die sie, wenn veröffentlicht, in ein merkwürdiges Licht rücken würden. Es geht uns aber nichts an, was der Nächste in seiner Privatsphäre treibt, solange es keine strafbaren Handlungen sind. Genau deshalb ist die Privatsphäre durch das Grundgesetz geschützt.
Sebastian Edathy war der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschuss’ und hat in dieser Eigenschaft dem BKA oder den Geheimdiensten deren teilweise groteskes Versagen ziemlich ungeschönt nachgewiesen. Da ist doch der Gedanke, dass jemand auf Rache sann, gar nicht so abwegig. Jedenfalls steht fest, dass der Fall Edathy durch das BKA in die Öffentlichkeit gelangte und ob die offiziell genannten Informationswege, BKA - BMI Friedrich – (und jetzt illegal) Oppermann – usw., die einzigen waren, darf man wohl, klar, verschwörungstheoretisch, zumindest anzweifeln. Beim einstündigen Jauch-Gequassel am Sonntag fiel über diesen augenfälligen Umstand selbstverständlich nicht ein einziges Wort.
Eine besondere Ironie der Geschichte ist aber auch, dass Edathy als Vorsitzender der Innenausschuss des Bundestages sich als besonders vehementer Verfechter der Vorratsdatenspeicherung hervorgetan hat. Die kanadische Polizei hat sie genutzt und nun darf Edathy am eigenen Leib erfahren, wie solch eine Überwachung zum Schicksal werden kann. Das zumindest ist erfreulich.
blackconti - 18. Feb, 10:32