Gregor Keuschnig - 20. Mär, 08:56

Ja, köstlich...

und bemitleidenswert.

Den "Grossen Lauschangriff" hat sie zwar ebenso wenig zu verantworten wie Schäuble die KFZ-Kennzeichen-Erfassungen (das waren die Länder; m. W. "C"-Länder), aber der Spagat, den sie da hinlegen muss, dürfte gelegentlich schmerzhaft sein. Wobei Wiefelspütz ja eigentlich noch ganz in Ordnung ist.

Zur Vorratsdatenspeicherung ist übrigens noch gar kein Urteil ergangen. Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung, wobei die Datenspeicherung an sich nicht in Frage gestellt wurde (hier wird ja eine EU-Richtlinie umgesetzt). Die Gretchenfrage ist nur, wann diese Daten Verwendung finden dürfen.

Die Gesetzgebung in Deutschland ist immer mehr auf dem "Try and Error"-Prinzip aufgebaut. Das hat unter Schröder angefangen. Ich glaube, in den letzten zehn Tagen stand vier- oder fünfmal das BVerfG im Fokus des öffentlichen Interesses. Damit degradiert man die Richter zu Reparateuren. Nicht unbedingt das Image der Politiker verbesserend.

blackconti - 20. Mär, 12:20

Natürlich haben Sie in den Details recht, aber mir ging es ja auch vorrangig ums Prinzip. Genau das von Ihnen sogenannte „Try and Error“- Verfahren bei der Gesetzgebung, ist doch, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit und würde sofort beendet, wenn nach einem, und wenn auch nur teilweisen, BVG- oder BGH-Veto personelle Konsequenzen zu ziehen wären. Dass es sich bei all den verworfenen Passagen der jeweiligen Gesetze usw. um Angriffe auf die Grundrechte handelt, ist ja aktenkundig. Wieso die Betreiber dieser offensichtlichen Versuche das Grundgesetz auszuhebeln, ungerührt weitermachen dürfen, ist für mich wirklich ein Skandal. Die Namen sind austauschbar: Schäuble, Schily, Kanther, Beckstein...usw., die Versuche, aus dem Grundgesetz einen Steinbruch zu machen, bleiben bei allen gleich.

Mein Mitleid mit der SPD hält sich mittlerweile in Grenzen, denn wer sich, getrieben durch die Konservativen, zu jeder verfassungsrechtlichen Schweinerei bereiterklärt, braucht sich über den freien Fall in der Wählergunst nicht zu beklagen.

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