Gregor Keuschnig - 22. Sep, 09:24

Das Überhangmandate grundgesetzwidrig sind, ist falsch. Das hat das BVerfG auch gar nicht gesagt. Es geht um das negative Stimmgewicht - dies ist gemäss Verfassungsgericht bis 2011 abzustellen. Es hat zwar indirekt mit den Überhangmandaten zu tun, aber die Gleichung Überhangmandate = Verfassungswidrig stimmt eben nicht. Es ist - wenn man den Wikipedia-Artikel gelesen hat - schon ein bisschen komplizierter...

blackconti - 22. Sep, 11:30

Stimmt - ich habe mich da auf einen Stern-Artikel verlassen. Sorry!
Das ändert aber im Prinzip nichts am Inhalt meines Beitrages. Das Wahlrecht muss geandert werden und die SPD hat das für diese Wahl verhindert, mokiert sich aber nun darüber, dass andere diesen Vorteil nutzen könnten, den sie im übrigen in der Vergangenheit selbst schon genutzt hat.

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