zweite Absatz beinhaltet einen Widerspruch in sich. Wenn schon ein Gesetz zur Ueberwachung gekippt wird, kann man die Verursacher nicht danach ueberwachen. Moeglicherweise ist das ja der Hintergedanke der Verursacher?
Das ausgebremste Gesetz wollte die allgemeine, verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung. Eine Überwachung bei Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit ist auch nach bisheriger Gesetzeslage möglich und dass es sich bei Schäuble und Co. um Verfassungsfeinde handelt ist ja nun nach dem gestrigen BVG-Urteil kaum bestreibar.
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