Nun sei bedankt, meine liebe Schavan!

Gut, wenn’s dann, wie bei der Frau Schavan, erst mal öffentlich ist, dann kann eine Ministerin für Bildung und Wissenschaft natürlich nicht mehr im Amt bleiben und ihr Rücktritt ist konsequent und gereicht der Ex-Ministerin letztlich zur Ehre.
Aber dieser Fall wirft doch wirklich die Frage auf, wie weit Schummeleien, Mauscheleien und selbst minderschwere Betrügereien aus der Vergangenheit einer Verjährung unterliegen. Schwerste Steuerbetrügereien verjähren nach 10 Jahren und die Profiteure sind in der überwiegenden Mehrheit Wähler von CDU und FDP. Kein Wunder, können diese sich doch auf trefflichste mit notorischen Betrügern wie Kohl, Schäuble, Lambsdorf oder Mappus uvam. identifizieren. Würden z.B. alle Wirtschaftsverbrechen aus der Treuhandzeit konsequent verfolgt, würden die ganzen dubiosen Besitzübertragungen jüdischen Vermögens an stramme Nazis in der NS-Zeit ernsthaft in Frage gestellt, kaum ein deutsches Wirtschaftsunternehmen bliebe unbetroffen. Von den, durch Raub, Mord und Totschlag im Mittelalter zusammen gerafften Besitztümern der alten, ach so honorigen Adelsgeschlechter, ganz zu schweigen. Immer noch gilt die alte Wahrheit: Hinter jedem großen Vermögen steht ein Verbrechen in der Vergangenheit.
Aber zurück in die wissenschaftlichen Gefilde. Um die gute Annette nicht so ganz allein im Regen stehen zu lassen, sollte man doch, schon wegen der Chancengleichheit, alle Doktorarbeiten der letzten 30 Jahre an deutschen Universitäten einer computergestützen Überprüfung unterziehen. Der Aufwand dürfte nicht allzu gewaltig sein und die Zahl der Doktortitel würde sich, grob geschätzt, schlagartig auf mindestens die Hälfte reduzieren. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist auch sofort erkennbar. Die Zeit für das Schreiben des „Dr.“ vor dem Namen wird eingespart und auch die Einsparungen an Tinte oder Druckertusche sollte man nicht unterschätzen.
blackconti - 10. Feb, 12:26