Überhangmandate

Hält man die aktuellen Meinungsumfragen für einigermaßen zutreffend, so können wir am kommenden Sonntag mit einer regierungsfähigen Mehrheit an Abgeordnetensitzen im Bundestag für CDU/CSU und die FDP rechnen, obwohl über die entscheidenden Zweit-stimmen keine Mehrheit erreicht wurde. Diese Kanzlermehrheit kommt aller Wahrscheinlichkeit nach durch Überhangmandate zustande, weil CDU und CSU mit Sicherheit wesentlich mehr Kandidaten über die Direktwahl durchbringen, als ihr prozentual nach dem Zeitstimmenergebnis zustehen. Diese Merkwürdigkeit des bundesdeutschen Wahlsystems ist allerdings verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht im Juli 2008 eindeutig entschieden hat. Da aber das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis 2011 zur Änderung des Wahlgesetzes eingeräumt hat, wird die nächste Regierung ganz legal auf verfassungswidriger Basis gewählt.

Vor diesem Hintergrund wird nun wieder mal die Schizophrenie der SPD sichtbar. Spätestens seit 2008 hätte die SPD in der Grossen Koalition auf die Änderung des Wahlgesetzes drängen müssen, zumal ja zusammen mit den Grünen und den Linken rein rechnerisch eine Mehrheit gegen die CDU vorhanden ist. Höchstwahrscheinlich hätte auch die FDP für eine umgehende Änderung des Wahlgesetzes gestimmt. Aber die SPD hat nichts unternommen, ja sie hat sogar eine entsprechende Gesetzesvorlage der Grünen abgelehnt, klar, wegen der Koalitionstreue. Umso drolliger wirken jetzt die drohenden Warnungen an die CDU, die Überhangmandate zur Installation einer CDU/FDP – Regierung zu nutzen. Da werden sich die CDU und FDP sicher ganz schrecklich fürchten. Man kennt das ja schon vom Mindestlohn. Wird eine der ganz wichtigen SPD-Forderungen von einer Oppositionspartei im SPD-Wortlaut zur Abstimmung vorgelegt, so stimmt die SPD mit Sicherheit gegen ihre eigene Forderung.

Am nächsten Sonntag, so hoffe ich jedenfalls, gibt’s dafür die Quittung.
Gregor Keuschnig - 22. Sep, 09:24

Das Überhangmandate grundgesetzwidrig sind, ist falsch. Das hat das BVerfG auch gar nicht gesagt. Es geht um das negative Stimmgewicht - dies ist gemäss Verfassungsgericht bis 2011 abzustellen. Es hat zwar indirekt mit den Überhangmandaten zu tun, aber die Gleichung Überhangmandate = Verfassungswidrig stimmt eben nicht. Es ist - wenn man den Wikipedia-Artikel gelesen hat - schon ein bisschen komplizierter...

blackconti - 22. Sep, 11:30

Stimmt - ich habe mich da auf einen Stern-Artikel verlassen. Sorry!
Das ändert aber im Prinzip nichts am Inhalt meines Beitrages. Das Wahlrecht muss geandert werden und die SPD hat das für diese Wahl verhindert, mokiert sich aber nun darüber, dass andere diesen Vorteil nutzen könnten, den sie im übrigen in der Vergangenheit selbst schon genutzt hat.

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