Trotz Vollbremsung…

…wird niemand aus dem Rollstuhl geschleudert, werden weder Wiefelspütz noch Zypries für ihr Machwerk zur Verantwortung gezogen und natürlich schwafelt Bosbach unbeirrt weiter vom Terrorismus, der durch die segensreiche Bespitzelung aller Bürger verhindert wurde und wird.
st-lucia-sign
Es ist immer wieder dasselbe. Mittlerweile ist fast jedes neu aufgelegte Gesetz verfassungswidrig und das ist keine Schlamperei, was an sich schon unglaublich wäre angesichts der Heerscharen hochbezahlter Spezialisten in den Ministerien, sondern das ist glatter Vorsatz. Man versucht’s halt und hofft, dass das BVG irgendwie nichts merkt oder ein Auge zudrückt. Dieses Verfahren ist unverschämt und nicht zu tolerieren. Wird so ein Gesetz gekippt, muss es Sanktionen geben, Rücktritte und Rausschmisse aller Verantwortlichen, zumindest aber die Beobachtung dieser Typen durch den Verfassunsschutz wegen fortwährender Angriffe auf das Grundgesetz.

Es ist eine Schande, aber nichts von alledem wird passieren. Zuerst wird jetzt wieder, blanker Hohn, dem Verfassungsgericht für die "Klarstellung" gedankt und dann wird "nachgebessert", ein paar Worte verändert, die dann wieder Auslegungssache sind. In kürzester Zeit werden wir uns alle an die Dauerbespitzelung gewöhnt haben und niemand wird mehr in der Lage sein, dem Rollstuhl die Bremsklötze wegzuschlagen - und einzig darum geht es.


Achso, die bisher illegal gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden! Wer's glaubt wird selig, denn heute schon wird man bei der Polizei komisch angemacht, wenn man vor 20 Jahren auf einem Pink Floyd Konzert im Olympiastadion gekifft hat und 15 Jahre später ein Führungszeugnis braucht. Unglaublich und illegal, aber wahr.
pathologe - 3. Mär, 07:32

Der

zweite Absatz beinhaltet einen Widerspruch in sich. Wenn schon ein Gesetz zur Ueberwachung gekippt wird, kann man die Verursacher nicht danach ueberwachen. Moeglicherweise ist das ja der Hintergedanke der Verursacher?

blackconti - 3. Mär, 15:52

Das ausgebremste Gesetz wollte die allgemeine, verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung. Eine Überwachung bei Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit ist auch nach bisheriger Gesetzeslage möglich und dass es sich bei Schäuble und Co. um Verfassungsfeinde handelt ist ja nun nach dem gestrigen BVG-Urteil kaum bestreibar.

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