Dienstag, 20. November 2012

Das Leben der Anderen - auch in der BRD

„Fremde Briefe aufmachen, das war ein Genuß, nicht nur haptisch sondern auch emotional.“ Diesen Genuß sieht man Oliver Mielke noch heute an, wenn er in Erinnerungen schwelgt. oliver-mielkeDas Grundgesetz, der Artikel 10, die Unverletzlichkeitsvorschrift des Post – und Fernmeldegeheimnisses haben ihn nicht irritiert. „ Der Staat muss doch wissen, was seine Bürger denken.“ meint Mielke auch noch heute und findet den über Jahrzehnte zwar geheim, aber offiziell angeordneten Verfassungsbruch keineswegs kriminell. Jedes größere Postamt hatte seine Überwachungsräume, einen für die innerdeutsche Postüberwachung und einen, indem die Alliierten ihre Vorbehaltsrechte zur Überwachung des deutschen Post- und Fernmeldeverkehrs wahrnahmen. Post aus der und in die DDR stand unter ganz besonderer Beobachtung, wurde umfassend abgetastet, berochen und zu Tausenden geöffnet. „ Die geöffneten Briefe kamen dann nie an. Hätte man die wieder zukleben sollen? Das ging doch nicht und falls das irgendeine harmlose Danksagung für ein Päckchen war – Pech gehabt!“ so Mielke und feixt ungeniert in die Kamera.

Der 3sat-Kulturzeitbericht über diese illegalen Machenschaften staatlicher Behörden, von Geheimdiensten und alliierten Siegermächten, bezieht sich auf die Recherche und das kürzlich erschienene Buch „Überwachtes Deutschland“ des Historikers Joseph Foschepoth. Foschepoth beschreibt darin die über Jahrzehnte gängige Praxis täglichen Verfassungsbruchs. Bis wann? Wann endete sie? Endete sie überhaupt je? Die Überwachungsräume in den Postämtern gibt es anscheinend nicht mehr, aber Briefüberwachung ist wohl heute auch so nicht mehr nötig. Der Schriftverkehr erfolgt mehr und mehr via E-mails und die kann man viel leichter mitlesen. Man muss schon ganz schön naiv sein, zu glauben, dass so eine über Jahrzehnte eingefahrene Praxis einfach eingestellt würde. Verfassungsbruch hin oder her – falls mal wieder was auffliegt, kann man sich ja schon auf ein Gewohnheitsrecht berufen. „Und außerdem,“ so erklärt Joseph Foschepoth, „gelten die alliierten Vorbehaltsrechte auch heute noch.“

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