Die Fahrt zum Golfplatz,...
... grunzt der Huber Erwin seit Wochen in jedes erreichbare Mikrofon, sei etwas anderes als die Fahrt zum Arbeitsplatz und dürfe deshalb nicht durch eine Pendlerpauschale steuerlich begünstigt werden. Ja, sicher, er sagt es anders herum, dass also die Fahrt zum Arbeitsplatz, anders als die Fahrt zum Golfplatz, steuerlich begünstigt werden müsse, aber das hervorstechende, auffällige Wort dieses gebetsmühlenartig wiederholten Satzes ist auf jeden Fall der “Golfplatz“. Ich nehme an, dass der Huber Erwin mächtig stolz auf diese Formulierung ist. Der Huber Erwin als tollkühner Vorkämpfer für die Sache des kleinen Mannes.Unter dem Personal der Golfanlagen allerdings, den Greenkeepern, Platzarbeitern, Büro- und Restaurationsangestellten dürfte sich zwischenzeitlich eine ziemliche Wut auf den Huber Erwin angestaut haben. Warum ausgerechnet sie nicht in den Genuss der so vehement geforderten Pendlerpauschale kommen sollen, ist ja auch völlig unverständlich.
Ja, und den Golfspielern selber ist die Pendlerpauschale sowas von egal, denn die kommen untertags im Firmenmercedes und der wird sowieso von der Steuer abgesetzt.
Wie bitte? So hat Huber das nicht gemeint? Ja, warum wiederholt der diesen Quatsch dann tag-täglich?
blackconti - 29. Apr, 12:17


Nun,
Alternativziele für steuerlich nicht zu begünstigende Anfahrten gibt es reichlich. Sie einzeln zu benennen ist müßig, da im Regelfall von den einschlägigen Reisenden nicht nur die Anfahrkosten, sondern auch das gesamte Nutzungsentgelt als „Bewirtung – für Speisen und Getränke“ verschleiert, beim Finanzamt steuermindernd geltend gemacht wird. Das funktioniert bei Einhaltung der formalen Kriterien problemlos – wie jeder des ach so gebeutelten Mittelstandes weiß.